Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.12.2025 einstimmig beschlossen, die gemeindeeigenen Förderungen für Biomasseheizungen, thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Heizungswärmepumpen für die Jahre 2026 und 2027 auszusetzen.
Förderanträge werden noch bearbeitet, wenn sie bis spätestens 31.01.2026 bei der Marktgemeinde einlangen.
€ 400,-- je Liegenschaft. Falls bei einem weiteren Projekt durch die Liegenschaftseigentümer die Förderung der Gemeinde eine Voraussetzung für die Förderung einer anderen Förderstelle ist, wird pro Fall eine Pauschalförderung in Höhe von € 40,-- pro Projekt gewährt.
€ 30,-- je mª Kollektorfläche, max. € 400,-- je Liegenschaft. Falls bei einem weiteren Projekt durch die Liegenschaftseigentümer die Förderung der Gemeinde eine Voraussetzung für die Förderung einer anderen Förderstelle ist, wird pro Fall eine Pauschalförderung in Höhe von € 40,-- pro Projekt gewährt.
€ 100,-- je kWp, max. € 500,-- je Liegenschaft. Falls bei einem weiteren Projekt durch die Liegenschaftseigentümer die Förderung der Gemeinde eine Voraussetzung für die Förderung einer anderen Förderstelle ist, wird pro Fall eine Pauschalförderung in Höhe von € 40,-- pro Projekt gewährt.
€ 400,-- je Liegenschaft für eine Sole/Wasser-Anlage, € 200,-- je Liegenschaft für eine Luft/Wasser-Anlage. Falls bei einem weiteren Projekt durch die Liegenschaftseigentümer die Förderung der Gemeinde eine Voraussetzung für die Förderung einer anderen Förderstelle ist wird pro Fall eine Pauschalförderung in Höhe von € 40,-- pro Projekt gewährt.
1/3 der Kosten für das verpflichtenden Fahrsicherheitstraining im Rahmen der Mehrphasenausbildung des Führerscheines der Klasse B.
Individuelle Förderung nach Ansuchen und Beschluss im Gemeindevorstand.
€ 100,-- (Gutschein)|
€ 150,-- je Semester
Gutschein € 50,-- ab dem 75. Lebensjahr alle 5 Jahre, ab dem 95. Lebensjahr jedes Jahr. Die Gratulation erfolgt im Rahmen eines Mittagessens, zu welchem die Jubilare eingeladen werden.
50 % der durch Rechnungen belegten Kosten, max. € 800,-- je Liegenschaft in 20 Jahren. Wird für den Straßenabschnitt bzw. Wegbereich eine andere Förderung durch die Marktgemeinde Birkfeld gewährt, besteht kein Anspruch auf diese Förderung.